Gesundheit ist ein hohes Gut und längst ist bekannt, dass auch im
medizinischen Fachbereich folgenschwere Fehler passieren.
Wir beraten Sie umfassend und kompetent über alle juristischen
Möglichkeiten, wenn Sie das Gefühl haben, Ihrem Arzt sei im Rahmen
Ihrer Behandlung ein Fehler unterlaufen. Weitergehend vertreten wir
Sie außergerichtlich, gerichtlich und darüber hinaus auch in
Schlichtungsverfahren vor den Ärztekammern. Dies nicht nur, wenn
Sie selbst vom Behandlungsfehler betroffen sind, sondern auch wenn
aufgrund eines Behandlungsfehlers ein Ihnen unterhaltsverpflichteter
Angehöriger verstrorben ist.